Foto: Kurmittelhaus Bad Schmiedeberg / Matthias Knoch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel- & Gaststättengewerbe
der Gastaufnahmevertrag
Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen:
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers oder einer Wohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. Der zwischen Gast und Vermieter abgeschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet zur beidseitigen Einhaltung.
- Der Vermieter ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das von ihm bestellte Zimmer (die Wohnung) für die vereinbarte Zeit nicht bereit gestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.
- Der Gast ist dem Vermieter gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das von ihm bestellte Zimmer (die Wohnung) für die vereinbarte Zeit nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Der Rücktritt von der Buchung ist durch den Gast schriftlich zu erbringen. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise aus privaten Gründen ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es gelten folgende Sätze als vereinbart:
BEI UNTERBRINGUNG IN GASTHÖFEN, PENSIONEN UND PRIVATZIMMERN
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 %, bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 %, bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %, danach 50 bis 100 %
BEI UNTERBRINGUNG IN FERIENWOHNUNGEN
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10 %, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %, bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 50 % - Ist es dem Gastgeber möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Für Hotels gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hotel- u. Gaststättengewerbe